Für Privat- und Zusatzversicherte wird eine Liquidation erstellt, die der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH 1985) entspricht.
Private Krankenkassen erstatten teilweise oder in voller Höhe Heilpraktikerbehandlung, je nach abgeschlossenem Tarif. Bitte informieren Sie sich vorab bezüglich der Übernahme von Heilpraktikerleistungen, ob und in welchem Umfang eine solche Kostenerstattung erfolgt.
Beihilfeberechtigte erhalten unter Umständen von den Beihilfestellen eine anteilige Kostenerstattung. Bitte klären Sie die Kostenübernahme im Vorfeld.
In der Regel übernehmen die gesetzlichen Kassen keine Kosten für Behandlungen beim Heilpraktiker. Es gibt zahlreiche Zusatzversicherungen, die Heilpraktikerleistung teilweise oder vollabdecken.
Keine Krankenkassen übernehmen Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung beim Heilpraktiker. Deswegen muss der Patient den Betrag für eine psychotherapeutische Sitzung selbst zahlen.
Mein Honorarsatz für Selbstzahler beträgt für die erste Sitzung 100
Euro, jede weitere Sitzung kostet 70 Euro.
Selbstzahler können die Kosten für Heilpraktiker steuerlich geltend machen.